Fachklinik Oldenburger Land - Aufnahmeverfahren
In der Regel meldet eine Suchtberatungsstelle oder der Sozialdienst einer Institution (z.B. eines Betriebes, eines Wohnheimes etc.) Patienten in unserer Klinik an und beantragt die Therapiekosten beim zuständigen Leistungsträger.
Notwendig für die Aufnahme sind:
- Kostenzusage des Leistungsträgers (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse)
- Sozialbericht (Erstellung z.B. durch Ihre Suchtberatungsstelle) oder Gutachten
- körperliche Entgiftung (leichte Entzugserscheinungen können im Einzelfall in unserer Klinik behandelt werden)
- Freiwilligkeit der Behandlung.